Allgemeine Platzordnung
Allgemeine Platzordnung und Spielordnung – Stand 01.06.2026
Regeln und Etikette des Golfsports sowie die Interessen der Gemeinschaft der Golfspieler auf der Golfanlage erfordern gegenseitige Rücksichtnahme. Neben der selbstverständlichen Orientierung an der gängigen Golfer-Etikette und ergänzend zu unserer „Spirit of the Game“ Regelung, gelten folgende Regeln:
1. Grundsatz
Unsere Golfanlage soll allen Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern einen sicheren, fairen und angenehmen Spielbetrieb ermöglichen.
Neben den offiziellen Golfregeln, der Golfetikette sowie den Vorgaben des Deutschen Golf Verbandes (DGV) gelten die nachfolgenden Regelungen.
Von allen Nutzern wird ein respektvoller, rücksichtsvoller und sportlicher Umgang miteinander erwartet.
2. Spielberechtigung und Nutzung der Anlage
Die Nutzung der Golfanlage ist ausschließlich berechtigten Mitgliedern, Gastspielern und sonstigen zugelassenen Nutzern gestattet.
Gastspieler haben das jeweils gültige Greenfee vor Spielbeginn zu entrichten.
Die Golf Revier Duisburg GmbH ist berechtigt, Spielberechtigungen, Greenfees und Nachweise jederzeit zu kontrollieren.
3. Platzbetrieb und Platzpflege
Platzsperren, Winterspielbetrieb, Turniere, Pflegemaßnahmen oder sonstige Einschränkungen sind zu beachten.
Bekanntmachungen erfolgen insbesondere über Homepage, App, PCCaddie, E-Mail, Aushänge und Sekretariat.
Die Platzpflege genießt jederzeit Vorrang vor dem Spielbetrieb.
4. Sicherheit auf der Golfanlage
Jeder Spieler ist verpflichtet, Gefährdungen anderer Personen zu vermeiden.
Ein Schlag darf nur ausgeführt werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass Personen gefährdet werden.
Bei fehlender Sicht auf den Landebereich hat sich jeder Spieler vor dem Schlag selbst davon zu überzeugen, dass sich keine Personen im möglichen Gefahrenbereich befinden.
Greenkeeper, Platzarbeiter, Maschinen und Einsatzfahrzeuge haben jederzeit Vorrang.
Verlässt ein Ball die Golfanlage oder besteht die Möglichkeit eines Schadens an Personen, Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigen Sachen, wird der Spieler gebeten, dies unverzüglich im Sekretariat zu melden.
5. Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Golfanlage nur unter angemessener Aufsicht nutzen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Kinderwagen sowie das Begleiten von Spielern mit Säuglingen oder Kleinkindern auf den Spielbahnen nicht gestattet.
Begleitpersonen und Zuschauer sind auf der Golfanlage grundsätzlich willkommen.
Aus Gründen der Sicherheit, des Spielflusses und der Rücksichtnahme auf andere Nutzer der Anlage ist die Mitnahme von Begleitpersonen auf den Spielbahnen grundsätzlich auf eine Begleitperson je Spielergruppe beschränkt.
Die Golf Revier Duisburg GmbH kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen oder Einschränkungen festlegen.
6. Startzeiten und Spielbetrieb
Startzeiten sind über die freigegebenen Buchungssysteme zu reservieren.
Gebuchte Startzeiten, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig freizugeben oder zu stornieren.
Wiederholtes Nichterscheinen ohne Absage kann als Verstoß gegen die Platzordnung gewertet werden.
7. Spieltempo, Ready Golf und Etikette
Die Golf Revier Duisburg GmbH empfiehlt ausdrücklich das Spielen nach dem Grundsatz des Ready Golf.
Langsame Spielgruppen haben schnellere Spielgruppen angemessen durchspielen zu lassen.
Divots sind zurückzulegen oder zu verfüllen.
Pitchmarken sind auszubessern.
Bunkerspuren sind einzuebnen.
Das Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Ost- oder Westplatz ist untersagt.
Musik, Telefonate und Unterhaltung sind so zu gestalten, dass andere Spieler nicht gestört werden.
8. Bekleidung und Ausrüstung
Von allen Nutzern wird ein gepflegtes und dem Golfsport angemessenes Erscheinungsbild erwartet.
Barfußgolfen ist grundsätzlich zulässig, sofern Sicherheit, Platzzustand und Spielbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Jeder Spieler hat eine eigene Golfausrüstung einschließlich eines eigenen Golfbags mitzuführen.
Das Spielen mehrerer Personen aus einem gemeinsamen Golfbag ist nicht gestattet.
9. Hausrecht
Die Golf Revier Duisburg GmbH übt auf der gesamten Golfanlage das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Betreiberpersonals ist Folge zu leisten.
10. Driving Range und Übungseinrichtungen
Die Driving Range dient ausschließlich dem Übungsbetrieb.
Driving-Range-Bälle bleiben Eigentum der Golf Revier Duisburg GmbH.
Das Mitnehmen, Sammeln oder Spielen von Driving-Range-Bällen außerhalb der Driving Range ist untersagt.
Das Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Ost- oder Westplatz ist nicht gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Driving Range nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten, einer geeigneten volljährigen Aufsichtsperson oder im Rahmen eines offiziellen Trainings- oder Schnupperangebotes nutzen.
11. Hunde
Hunde sind ausschließlich auf den hierfür freigegebenen Bereichen willkommen.
Derzeit ist das Mitführen von Hunden ausschließlich auf dem Ostplatz gestattet.
Es gelten Leinenpflicht, Rücksichtnahme und die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen.
12. Elektro-Carts
Elektro-Carts dürfen nur entsprechend ihrer Bestimmung sowie den Anweisungen des Betreiberpersonals genutzt werden.
Bei ungünstigen Wetter-, Boden- oder Platzverhältnissen kann die Nutzung jederzeit eingeschränkt oder untersagt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine Elektro-Carts führen.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Fahrer haben ihre Fahrweise den Platz-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen und ausgewiesene Fahrwege sowie Sperrflächen zu beachten.
Für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Nutzung eines Elektro-Carts verursacht werden, haftet der jeweilige Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Golf Revier Duisburg GmbH kann die Nutzung von Elektro-Carts aus Sicherheitsgründen oder bei Verstößen gegen diese Regelungen vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder untersagen.
13. Haftung
Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Für selbst verursachte Schäden sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung der Golf Revier Duisburg GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Verstöße gegen die Platzordnung
Verstöße gegen die AGB, diese Platzordnung, Sicherheitsvorschriften, das Hausrecht oder Anweisungen des Betreiberpersonals können – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – Maßnahmen bis hin zu Platzverweis, zeitweiser Sperre, Hausverbot oder Kündigung der Spielberechtigung nach sich ziehen.
Wir wünschen Ihnen viele angenehme Runden auf unserer Golfanlage.
Golf-Revier Duisburg GmbH
Oliver Schulz · Dirk Kochanski
Geschäftsführung