Platzregeln
WESTPLATZ
Platzregeln
1. Aus (R18.1)
Aus ist durch weiße Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.
Ist das Ende einer Ausgrenze durch einen Doppelpfahl gekennzeichnet, verläuft die Ausgrenze in Verlängerung des auf dem Pfahl befestigten Pfeils weiter.
Kommt ein Ball auf oder jenseits der den Golfplatz durchquerenden Straße zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für die anderen Löcher nicht „Aus“ ist.
2. Spielverbotszonen (R2.4)
Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Anpflanzungen – durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert – sind Spielverbotszonen. Es gilt Musterplatzregel E 10.
An Bahn 2/11 sowie 5 / 14 ist das Betreten der Spielverbotszone verboten. Das Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
3. Penalty Areas (R17)
Liegt ein Ball an der Bahn 9 / 18 in der Penalty Area oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler jeweils mit einem Straf-schlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:
a) Er kann Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch nehmen, oder
b) als zusätzliche Möglichkeit den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3!
4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
b) Gelbe und rote Pfähle, Entfernungsmarkierungen auf dem Fairway, Tee-Hinweisschilder, Schutzhütten, Mülleimer und Ballreiniger gelten als unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung nach Regel 16.1 ist in Anspruch zu nehmen.
c) Musterplatzregel F-12
Nimmt ein Spieler Erleichterung nach Regel 15.1 in Anspruch, darf der Ball in Übereinstimmung mit Musterplatzregel E-2 gereinigt werden.
5. Spielunterbrechung (R5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung
– unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr): ein langer Signalton
– Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.
– Unterbrechung des Spiels: wiederholt 3 kurze Töne
– Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Töne
Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7.b (Disqualifikation)
Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt)
Hinweise
Gelber Fairwayteller = 200m bis Grünanfang
Roter Fairwayteller = 150m bis Grünanfang
Weißer Fairwayteller = 100m bis Grünanfang
Blauer Fairwayteller = 50m bis Grünanfang
Ostplatz
Platzregeln
1. Aus (R18.1)
Aus ist durch weiße Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet.
Ist das Ende einer Ausgrenze durch einen Doppelpfahl gekennzeichnet, verläuft die Ausgrenze in Verlängerung des auf dem Pfahl befestigten Pfeils weiter.
Kommt ein Ball auf oder jenseits der den Golfplatz durchquerenden Straße zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für die anderen Löcher nicht „Aus“ ist.
2. Spielverbotszonen (R2.4)
Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Anpflanzungen – durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert – sind Spielverbotszonen. Es gilt Musterplatzregel E 10.
3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (R16)
a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
b) Gelbe und rote Pfähle, Entfernungsmarkierungen auf dem Fairway, Tee-Hinweisschilder, Schutzhütten, Mülleimer und Ballreiniger gelten als unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung nach Regel 16.1 ist in Anspruch zu nehmen.
c) Musterplatzregel F-12
Nimmt ein Spieler Erleichterung nach Regel 15.1 in Anspruch, darf der Ball in Übereinstimmung mit Musterplatzregel E-2 gereinigt werden.
4. Spielunterbrechung (R5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung
– unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr): ein langer Signalton
– Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird, sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.
– Unterbrechung des Spiels: wiederholt 3 kurze Töne
– Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt 2 kurze Töne
Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7.b (Disqualifikation)
Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt)